Im Rahmen unserer Aktivitäten bieten wir die Dienste eines Sachverständigen, laut dem Gesetz 36/1967 Sammlung, über die Sachverständigen und Dolmetscher, in der geltenden Fassung. Wir stellen Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Bereich Ökonomie mit Spezialisierung in folgenden Fachgebieten bereit:
Die Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Bereich Firmenbewertung und Anteilbewertung sind für die durch Handelsgesetz festgelegten Zwecke notwendig, z. B. bei der Umwandlung der Handelsgesellschaft, bei der Anteilübertragung u.ä. Die Koordination der Projektverarbeitung mit der Tätigkeit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen beschleunigt das Prozess der Vorbereitung und die Realisierung von diesen Operationen.
Es kommen oft die Situationen vor, bei denen die Höhe der Firmenbewertung oder eines Teiles der Firma schon in der Phase der Vorbereitung von bedeutsamen Kapitaloperationen bekannt werden muss, z. B. bei dem Beitritt des Gesellschafters, bei dem Abschluss der Teilnahme des Gesellschafters, die Bewertung der Ausgleichsanteile u.ä.
Die Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Bereich Buchhaltung und Steuern helfen vor allem in den komplizierten Fällen oder in den Streitfällen von den bedeutsamen Handelstätigkeiten eine Lösung zu finden.