Steuerberatung

Wir werden Sie auf dem Weg durch die Fallstricke des Steuersystems begleiten.

Im Rahmen der Tätigkeit Steuerberatung helfen wir dem Klienten ordnungsgemäß alle Steuerpflichten, denen er in der Tschechischen Republik nachkommen muss, erfüllen.

Wir gehen dabei vom Faktum aus, dass Steuern in jeder Form eine Realität sind, die jedes Steuersubjekt respektieren muss. Gegenwärtiges Steuersystem ist in der Tschechischen Republik für einen Laien unübersichtlich. Damit der Steuerpflichtige nicht seine Steuerbelastung nicht höher als im Gesetz steht, bezahlt, ist es in vielen Fällen effizient den Steuerberater anzusprechen, Sie finden zugleich auch einen Leiter für anknüpfende Rechtsvorschriften

Als Ihre Leiter sind wir auf dem gemeinsamen Weg durch Steuer -Schwierigkeiten bereit, folgende Instrumente zu verwenden:

Konsultationen bei Vorbereitung der Geschäftsverträge

Die Praxis zeigt jeden Tag, dass wir den Steuerberater (ähnlich wie einen Juristen oder Arzt) für eine Person halten, die wunderbarerweise das entstandene Problem löst, weil sie doch Bescheid weiß. So kann es wirklich sein. Aber mehr weitsichtige Lösung ist es, eventuelle Probleme vorzubeugen. Der vom Klienten angesprochener Berater begutachtet den vorbereiteten Vertrag und macht den Klienten mit steuerlichen Auswirkungen bekannt.

Erstellung der Steuermodelle für Varianten-Entscheidung bei Vorbereitung der Geschäftsfälle

Wenn der Steuerberater vom Klienten rechtzeitig angesprochen wird, also bevor die Finalerstellung des Kontraktes durch Vorbereitung des Vertrages gemacht wird, ist es möglich ein formales Modell zu erstellen (meisten ist es ein mathematisches Modell), das auf Grund der eingegebene Parameter den Maß der Steuerbelastung in der Anknüpfung an Variantenweisen der Lieferungen, Finanzierung oder Rechtskonstruktionen des Steuersubjektes demonstriert. Hiermit wird auch die Auswirkung in Buchhaltung des Steuersubjektes erwägt.

Erstellung von Steuererklärungen

Wir erstellen für Klienten alle Arten der Steuererklärungen, denen Sie bei ihrer Tätigkeit unterliegen.

Die Erklärungen sind nach Häufigkeit erstellt:

  • Mehrwertsteuer
  • Einkommensteuer physischer und juristischer Personen
  • Straßensteuer
  • Liegenschaftsteuer
  • Liegenschaftsteuer bei Übertragung
  • Schenkungssteuer
  • Verbrauchsteuer

Wenn sich der Klient entscheidet, dass er die Steuererklärung ohne Vertretung durch Steuerberater zustellt, bereiten wir für ihn zusammenfassende Unterlage, auf deren Grund er handeln kann.

Die Vertretung des Klienten im Steuerverfahren

Viele Subjekte erreichen im Steuerverfahren nicht erfolgreiche Ergebnisse, weil sie prozedurale Fehler begehen, die das Ergebnis des Steuerverfahrens zu seinem Nachteil beeinflussen können. Deshalb ist unserer Meinung nach die Hauptaufgabe der Steuerberater ein maximaler Schutz gesetzlicher Rechte der Steuersubjekte im Steuerverfahren.

Wir sind am häufigsten in der Vertretung der Klienten bei der Durchführung der Kontrolle durch Steuerverwalter tätig und bei der Formulierung und Zustellung ordentlicher Korrektionsmittel, mit denen das Ergebnis des Bemessungsverfahrens angefallen wird (typisch zusätzliche Zahlungsbemessungen).

Der Steuerberater kann auch bei der Steuerzahlung behilflich sein (Antrag um Steueraufschiebung oder Bewilligung der Zahlungsraten, Antrag um Erlass des Steuerzubehöres- Steuerpönale usw.)

Prüfung der Steuergrundlage

Im Falle, dass der Klient die Prüfung der Richtigkeit von Festlegung der Steuergrundlage fordert, sind wir bereit diese Prüfung zu machen und dem Klienten eine ausführliche Auskunft in Form eines zusammenfassenden Berichtes zu leisten.

Kontrolle der Belege der Gesellschaft und in der hier angegebenen Angaben

Der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann seinen Steuerberater mit Kontrolle der Belege der Gesellschaft beauftragen und mit Prüfung der Angaben, die hier angegeben sind. Dieses Institut hat in der Bestimmung § 81, Absatz 5 und § 122, Absatz 2 Gesetz Nummer 513/1991 der Sammlung das Handelsgesetzbuch zum ersten Mal im Jahre 2001 eingeführt, trotzdem haben viele Gesellschafter diese Änderung bemerkt und nutzen diese Möglichkeit aus.

Wir sind bereit auf Antrag des Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter seinem Namen Kontrolle aller beliebigen Belege der Gesellschaft und der in ihnen eingetragenen Angaben durchzuführen. Wir sind Spezialisten für Analyse ökonomischer, finanzieller Daten aber auch für Buchführungs- und Steuerdaten. Wie es aus dem professionellen Profil folgt, haben wir schon in Vergangenheit geschafft, einen unabhängigen Bewertungsbericht aus den Dokumenten zu machen, bei aber auch ohne Mitarbeit des kontrollierten Subjektes.

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